Unzulässige Bearbeitungsgebühren von Banken – wir fordern sie für Sie zurück!
Nach 2 Jahren voller Gerichtsprozesse hat der OGH nun in seiner Entscheidung vom 19.02.2025 7 Ob 169/24i unter anderem festgestellt, dass Bearbeitungsgebühren für Privatkredite (egal für welchen Zweck) unzulässig sind. Das Hauptgeschäft der Banken ist die Verrechnung von Zinsen, da können Sie nicht noch zusätzlich eine „Bearbeitungsgebühr“ dafür verlangen, dass sie dann Zinsen verrechnen „dürfen“. Was logisch klingt war gerichtlich nicht so einfach gegen die Banken zu erstreiten, die sich erwartungsgemäß mit einer ganzen Anwalts-Armada und unzähligen bezahlten Rechtsgutachten zu wehren versuchte.
Aber am Ende ohne Erfolg, der OGH folgte dem EuGH wie schon in vielen anderen Entscheidungen auch. Nun wollen die Banken noch prüfen und verzögern, wir kennen das Spiel schon von den Rücktrittsfällen gegen die Versicherungen vor einigen Jahren.
Die Medien berichteten bereits ausführlich, z.B.:
Videobericht ORF vom 24.03.2025
ORF.AT am 24.03.2025
DiePresse am 24.03.2025
Wie bekommen Sie nun Ihr Geld zurück?
Wir nehmen das nun wieder für Sie in die Hand und helfen Ihnen zu Ihrem Geld. Unser bewährtes Anwaltsteam wurde bereits in Stellung gebracht, um wieder einmal gegen Goliath für Sie zu kämpfen.
Wir übernehmen für sie sämtliche Kosten für:
✔ Anwaltliche Aufforderungsschreiben
✔ Gerichtsverfahren
✔ wenn nötig Gerichtsgutachten
Wenn wir erfolgreich sind – und nur dann - erhalten wir eine Erfolgsbeteiligung. Sie kümmern sich um nichts, dafür sind wir da!
