Häufige Fragen zu Bearbeitungsgebühren
Sie haben einen Kreditvertrag als Privater abgeschlossen? Es wurde Ihnen dafür eine Bearbeitungsgebühr verrechnet? Dann sollten Sie diese zurückfordern! Auch wenn Sie den Kredit schon ausbezahlt oder umgeschuldet haben besteht ein Anspruch, hier gibt es aber noch ein paar offene Rechtsfragen.
Nein. Das Kostenrisiko für die gesamte Anspruchsverfolgung übernimmt dP die Prozessfinanzierer.
Im Falle einer positiven Abwicklung werden 35% des erstrittenen Betrags zugunsten des Prozessfinanzierers einbehalten.
Erfahrungsgemäß können solche Prozesse einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Der Zeitraum wird auch von vielen unterschiedlichen, möglicherweise noch nicht absehbaren, Faktoren beeinflusst. Wir rechnen mit einer Mindestdauer von 2-4 Monaten für den Fall einer außergerichtlichen Lösung, für den Fall eines Gerichtsverfahrens kann dies leider auch 1-2 Jahre in Anspruch nehmen.
Nein. Wir versuchen gemeinsam mit den beauftragten Spezialanwälten für Sie die Gebühr zurückzufordern. Eine Durchsetzung ist nicht garantiert, dafür fallen bei negativem Prozessausgang natürlich auch keine Kosten an.
Wir benötigen nur eine Kopie Ihres Kreditvertrages. Falls Sie diesen nicht mehr zur Hand haben, können wir auch hier helfen. Wenn Ihr Kredit noch läuft ist es leichter, dann muss Ihnen die Bank eine Kopie senden, fragen Sie einfach bei Ihrer Bank nach.